Nutzungsordnung für das Multifunktionssandfeld ( =MFSF) inklusive Boulefeld des TSV Kirchlinteln


Mit dem Betreten unseres MFSF erkennen die Benutzer und Besucher die nachfolgenden Bestimmungen der Nutzungsordnung an.

1.Vorbemerkung
Grundsätzlich sind alle Benutzer und Besucher verpflichtet, das MFSF pfleglich zu
behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass es optisch und technisch
in einwandfreiem Zustand erhalten bleibt.
Generell gilt: Die Benutzung geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.

2.Spielberechtigung
Spielberechtigt ist grundsätzlich jedes volljährige Mitglied des TSV Kirchlinteln. Bei
minderjährigen Nutzern muss zumindest ein Erwachsener anwesend sein. Generell ist der
Platz - nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung seitens des Platzwartes/ Vorstandes
des TSV Kirchlinteln- jedem Bürger (auch Nichtmitgliedern) der Gemeinde/ Ortschaft
Kirchlinteln zugänglich

3.Verhalten auf der Anlage
a)Vor der Nutzung:
Anlage auf Verunreinigungen und verletzungsgefährdende Gegenstände absuchen.
Generell gilt: Im Bereich des MFSF ist das Rauchen nicht gestattet.
b) Nach der Nutzung:
-Volleyballnetzanlage abbauen (fachgerechte Lagerung in der dafür
vorgesehenen Garage) und aufräumen
- die gesamte Sandfläche mit den vorhandenen Vorrichtungen abziehen
(von außen in die Mitte), starke Unebenheiten sind zu begradigen

4.Platzbelegung des MFSF
Alle Ballsportarten haben festgelegte Trainingseinheiten, die auf dem Belegungsplan gebucht sind. Diese haben Priorität. Die dann noch vorhandenen freien Zeiten kann jedes Mitglied des TSV Kirchlinteln über die vereinseigene Homepage auf dem Belegungsplan buchen.

Nichtmitglieder, Institutionen oder andere Vereine können nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung seitens des Platzwartes/ Vorstandes des TSV Kirchlinteln diesen ggf. in Form eines Nutzungsvertrages buchen.

5.Pflege der Außenanlage des MFSF (Rasenfläche)
Das Mähen der Rasenfläche erfolgt im jährlichen Wechsel durch die Sparten Ballsport, Handball und Fußball (ungerade Jahre Fußball- u. Handballsparte gemeinsam, gerade Jahre Ballsport) .

6.Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Verstöße gegen die Nutzungsordnung können mit dem zeitweiligen oder dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung geahndet werden.
Für Beschädigungen oder Zerstörungen haftet der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder.

TSV Kirchlinteln Kirchlinteln, 27.03.2011
Der Vorstand
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